Dossier

Mehr Assistenzsysteme im Wohnmobil mit GSR II B

Ab Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Reisemobile der EU-Verordnung 2019/2144 (GSR, General Safety Regulation) entsprechen. Das Hauptziel dieser EU-Verordnung ist, die Verringerung der Zahl von Verkehrstoten und Schwerverletzten auf europäischen Straßen.

Text: Claus-Detlev Bues – Fotos: Werk / Archiv

Die Verordnung wurde 2019 beschlossen und trat 2022 in Kraft. Die EU schätzt, dass die neuen Sicherheits- und Assistenztechnologien bis 2038 über 25.000 Menschenleben retten und mindestens 140.000 schwere Verletzungen verhindern könnten. Während 1970 noch 21.300 Menschen im Straßenverkehr ums Leben kamen, lag die Zahl zuletzt bei 2.830; die Insassen von Wohnmobilen hatten daran nur einen verschwindend geringen Anteil: Laut Statistischem Bundesamt waren 2022 lediglich zehn Wohnmobile an tödlichen Unfällen beteiligt. Die Basisfahrzeuge von Wohnmobilen sind laut EU-Richtlinie 2018/858 meist Güterfahrzeuge und gehören je nach Gesamtgewicht zur Fahrzeugklasse N1 (bis 3,5 t) oder N2 (über 3,5 t). Kleinere Wohnmobile selbst werden der Fahrzeugkategorie M1 (Personenbeförderung bis 8 Personen plus Fahrer) zugeordnet. Durch ihre besondere Zweckbestimmung sind sie aber von einigen Vorschriften für Pkw befreit. Laut Kraftfahrtbundesamt KBA werden Wohnmobile durch den Umbau und die speziellen Anforderungen wie Kochstelle, Bett, Tisch und Stauraum zu den Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung (Special Purpose Vehicle) gerechnet. Sind alle Kriterien erfüllt, mutiert das Fahrzeug zu einem Fahrzeug zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung (M1SA). Dann gilt die Durchführungsverordnung 2022/2236, auch GSR II B genannt. Darin ist festgelegt, dass die Wohnmobil-Hersteller erst ab Juli 2024 für neu homologierte Fahrzeuge an die Verordnung gebunden sind. Ab Juli 2026 gilt die Verordnung dann für alle neu zugelassenen Reisemobile. Unterschieden wird bei den Bestimmungen für die Fahrzeuge dennoch anhand der zugrunde liegenden Basisfahrzeug-Klasse. So sind die leichteren Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht von weitreichenderen Regelungen betroffen als die schwereren Fahrzeuge. GSR II zielt darauf ab, vor allem menschliche Fehler – eine der Hauptursachen für Unfälle – durch moderne Assistenzsysteme auszugleichen, und schreibt eine Reihe von Sicherheitssystemen vor, die schrittweise in neue Pkw, Lkw und Busse eingeführt werden müssen.

1. Spurhalteassistent (N1 Fahrzeuge): Greift ein, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt.
2. Notbremssystem mit Notbremssignal (AEB) (N1 Fahrzeuge): Erkennt potenzielle Kollisionen (auch mit Fußgängern und Radfahrern) und bremst das Fahrzeug bei Bedarf automatisch ab.
3. Reifendruck-Kontrollsystem (N1 Fahrzeuge)
4. Anfahrassistent (N1 Fahrzeuge)
5. Alkoholbasierte Wegfahrsperre (N1 Fahrzeuge) / (N2 Fahrzeuge)
6. Müdigkeitserkennung (N1 Fahrzeuge) / (N2 Fahrzeuge): Überwacht das Fahrerverhalten und warnt bei Anzeichen von Ermüdung oder Ablenkung.
7. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA) (N1 Fahrzeuge) / (N2 Fahrzeuge): Warnt den Fahrer, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird.
8. Rückfahrhilfe (N1 Fahrzeuge) / (N2 Fahrzeuge): Nutzt Kameras oder Sensoren, um den Bereich hinter dem Fahrzeug zu überwachen und Kollisionen zu vermeiden.

Dazu kommt ein „Ereignisbezogener Datenspeicher“(EDR): Eine Art „Black Box“, die unfallrelevante Daten kurz vor, während und nach einer Kollision aufzeichnet, um Unfallursachen besser verstehen zu können. Für größere Fahrzeuge wie Lkw und Busse gelten zusätzliche Anforderungen, darunter Systeme zur besseren Erkennung des toten Winkels und Reifendrucküberwachungssysteme. Reisemobile mit Basisfahrzeugen bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht (N1) benötigen alle acht Assistenzsysteme, schwerere (N2) nur vier davon. Reisemobilhersteller sind von den Chassis der Basisfahrzeug-Herstellern abhängig und sind darauf angewiesen, dass alle Assistenzsystem pünktlich zur Verfügung stehen. Das dürfte bei Ausbaufahrzeugen wie Kastenwagen oder Teilintegrierten kein großes Problem sein. Anders sieht es beispielsweise bei vollintegrierten Aufbaufahrzeugen aus. Hier sind die die Anpassungen an die neuen Anforderungen wesentlich aufwändiger (und teurer!), weil die notwendigen Kamera – und Radarsystem nach strengen Vorgaben der Chassis-Hersteller eingerichtet und getestet werden müssen.

Philipp Komers, beim Premium-Hersteller Niesmann + Bischoff zuständig für Vertrieb und Marketing, meint dazu:
„Als Aufbauhersteller bekamen wir vorab vom Chassis-Lieferanten einen GSRII-Triebkopf inklusive AL-KO- oder Iveco Daily-Umbau. Wir mussten dann nach strengen Lieferanten-Vorgaben die notwendige Kamera und das Radarsystem (Iveco/Mercedes) in unsere Bug-Maske integrieren. Anschließend gingen diese „Prototypen“ wieder zurück zu dem Chassis-Lieferanten zur Validierung, Abnahme und Freigabe. Abschließend haben wir als Aufbauhersteller ebenfalls umfangreiche Tests vorgenommen. Die ganze Umsetzung stellt natürlich für unser Entwicklungsteam einen hohen Projektaufwand dar.“

Kann man Assistenzsysteme nachrüsten?

Diese Frage stellt sich natürlich für ältere Fahrzeuge, die im Moment nicht von GSRII betroffen sind. Nachrüsten lassen sich diese hochkomplexen elektronischen Assistenzsystem meist nicht. Für den Zubehörbereich gibt es allerdings einfache Helfer wie etwa Totwinkel- und Spurwechsel-Warner, welche die Sicherheit erhöhen und als Nachrüstprodukt erhältlich sind.

Fazit

Die Pflicht für die neuen Assistenzsysteme in Reisemobilen wird die Fahrzeuge aktuell erheblich sicherer machen. Der Einsatz der komplexen Elektronik kostet natürlich Geld und wird die Basisfahrzeuge und damit letztlich die Reisemobile weiter verteuern.