Wichtige Klarstellung für Reisemobilisten und Caravaning-Industrie: Die Europäische Kommission positioniert sich klar gegen eine verpflichtende Fahrtenschreiberregelung für nichtgewerblich genutzte Reisemobile und Reisemobilkombinationen über 7,5 Tonnen.
Ein starkes Signal für mehr Praxisnähe und Rechtssicherheit.
Die Europäische Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Automobilsektors vorgestellt. Neben Vorschlägen wie der Überarbeitung der CO₂-Emissionsstandards für Pkw und Transporter enthält es auch eine wichtige Klarstellung zum Einsatz von Fahrtenschreibern: Künftig sollen die EU-Mitgliedstaaten Reisemobile über 7,5 Tonnen ausdrücklich von den Lenk- und Ruhezeiten- sowie Fahrtenschreibervorschriften ausnehmen können, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden.
Damit reagiert die Kommission auf ein EuGH-Urteil, das zuletzt zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt hatte, und sorgt für geringere Kosten und mehr Rechtssicherheit für private Nutzer.
Die derzeit in Deutschland gelebte Auslegung ist praxisfern, unverhältnismäßig und mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Der CIVD (Caravaning Industrie Verband Deutschland) hat sich daher gemeinsam mit betroffenen Reisemobilherstellern konsequent für eine gesetzliche Ausnahme eingesetzt.
Die Initiative der Europäischen Kommission ist ein wichtiges Zeichen für die Caravaning-Industrie sowie Reisemobilisten und ein weiterer Schritt, um diese realitätsferne Regelung zu korrigieren. Nun ist die Bundesregierung gefragt, diese hervorragende Vorlage zügig aufzugreifen und zeitnah umzusetzen.
