Der BVCD (Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland) schlägt Alarm, weil seiner Meinung nach Elektrizitätsvorschriften das Überleben von Campingplätzen bedrohen. Eine aktuelle rechtliche Entwicklung in Deutschland könnte schwerwiegende Auswirkungen auf den gesamten Campingsektor haben. Bislang galten elektrische Anlagen auf Campingplätzen – wie Stromleitungen, Transformatoren und interne Netze – als einfache „Kundeninstallationen” und waren daher von den strengen Vorschriften für Stromverteilungsnetze ausgenommen.
Nach zwei wegweisenden Urteilen hat sich dies jedoch einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 28. November 2023 (C-293/23) und einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Mai 2025 (EnVR 83/20) zufolge geändert. Die europäischen Richter urteilten, dass die deutschen Bestimmungen zu „Kundenanlagen” keine Grundlage im EU-Recht haben und ungerechtfertigte Ausnahmen einführen. Folglich bestätigte der BGH, dass Anlagen, die in der Praxis als Verteilungsnetze fungieren, nicht mehr von der Regulierung ausgenommen werden können.
In der Praxis bedeutet dies, dass die meisten deutschen Campingplätze nun als Betreiber regulierter Stromnetze angesehen werden könnten – eine Änderung, die mit hohen administrativen, technischen und finanziellen Belastungen verbunden ist, die für große Energieunternehmen, nicht aber für kleine Familienbetriebe gedacht sind.
Die derzeitige Regelung
Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unterscheidet drei Haupttypen von elektrischer Infrastruktur.
Allgemeine Verteilernetze, die vollständig reguliert sind und Vorschriften zur Entflechtung, zu Betriebsverpflichtungen, Anschlusspflichten und Netzzugangsregulierung einhalten müssen.
Geschlossene Verteilernetze, die teilweise ausgenommen sind und nur gelten, wenn keine Haushaltskunden versorgt werden oder nur eine geringe Anzahl von Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer ähnlichen Beziehung zum Netzbetreiber stehen. Diese Bedingung schließt Campingplätze aus.
Schließlich Kundenanlagen, eine Kategorie, zu der bis vor kurzem auch Campingplätze gehörten und deren Betreiber von den oben genannten regulatorischen Verpflichtungen ausgenommen waren.
Nach jüngsten gerichtlichen Auslegungen kann diese Einstufung jedoch nicht mehr auf Campingplätze angewendet werden, auf denen es viele Endverbraucher gibt, sowohl permanente als auch temporäre Gäste. Eine „Kundenanlage” ist definiert als ein System, das Energie innerhalb eines begrenzten Bereichs verteilt, an ein Netz oder eine Erzeugungsquelle angeschlossen ist, ohne den Wettbewerb auf dem Markt zu beeinträchtigen, und für alle Nutzer fair und kostenlos zugänglich ist.
Auf Campingplätzen ist es jedoch aufgrund der hohen Nutzerzahl unmöglich, diese Anforderung zu erfüllen: Nach der aktuellen Rechtsprechung kann eine Anlage, die mehr als etwa 200 Endnutzer versorgt, nicht mehr als „Kundenanlage” betrachtet werden.
Aufruf zum Handeln von BVCD
Die potenziellen Auswirkungen dieser Neuklassifizierung sind enorm. Würde ein Campingplatz mit 200 oder mehr Stellplätzen als Verteilungsnetz betrachtet, hätte sein Betreiber die gleichen Verpflichtungen wie ein vollwertiger Energieversorger, was mit einem bürokratischen Aufwand und Kosten verbunden wäre, die das Überleben vieler Unternehmen gefährden könnten.
Die meisten Campingplätze in Deutschland sind kleine oder mittelständische Familienbetriebe, die solche anspruchsvollen Vorschriften einfach nicht einhalten können. Aus diesem Grund hat der Bundesverband der Campingwirtschaft (BVCD) bereits Alarm geschlagen. In einem gemeinsamen Appell an die Politik fordern der BVCD und seine Landesverbände dringende gesetzgeberische Maßnahmen zur Klärung und Vereinfachung der Vorschriften, um einen Sektor zu schützen, der größtenteils aus Familienbetrieben besteht.
„Campingunternehmen können nicht die gleichen Belastungen tragen wie große Energieversorger“, warnt der Verband. „Wir brauchen eine nationale Lösung, die die Branche schützt und ihre Zukunft sichert.“ Die Regierung ist daher aufgefordert, schnell zu handeln, um zu verhindern, dass die neue Auslegung der Energievorschriften den deutschen Outdoor- und Campingtourismus gefährdet.
