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4. EU-Führerscheinrichtlinie offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Jetzt ist es offiziell! Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie wurde offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bis zum 26.11.2026 müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen nationalen Vorschriften erlassen. Für die Anwendung ist ein Jahrespuffer bis zum 26.11.2029 vorgesehen, um das bestehende Recht nahtlos abzulösen.

Für die Caravaning-Branche ist die Richtlinie von großer Bedeutung. Künftig berechtigt der B-Führerschein zum Fahren von Reisemobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen. Diese Anpassung spiegelt die technische Entwicklung moderner Reisemobile wider, macht die Reiseform Caravaning auch für kommende Generationen noch attraktiver und eröffnet sowohl Kundinnen und Kunden als auch Herstellern mehr Gestaltungsspielraum bei der Entwicklung und Ausstattung der Fahrzeuge.

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie beginnt nun die wichtige Phase der Umsetzung.

Der Prozess wurde in Deutschland eng mit relevanten Institutionen und Verbänden, mit der Zielsetzung für eine einfach verständliche, praxistaugliche und zügige Einführung, begleitet. Ziel ist und war eine Lösung, die sowohl die Nutzerinnen und Nutzer, also unter anderen deutschen Campern überzeugt als auch den Anforderungen der Caravaning-Branche gerecht wird.